Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | TSF-W / Landesbeschaffung 2008 Hessen | 60 Beiträge |
Autor | Alex8and8er 8S., Wedel / S-H | 464998 |
Datum | 20.02.2008 16:17 MSG-Nr: [ 464998 ] | 19878 x gelesen |
Geschrieben von Jakob TheobaldGeschrieben von Alexander Sucker
Es gab heute einen Rechtswissenschaftler dazu der glaubt das es da nie zu Zahlungen kommen wird. Ging dabei um die Verwertbarkeit unrechtmäßig erworbener Beweise.
Nicht wirklich, oder? Wie man an die Beweise gelangt ist, ist zwar nicht völli egal, aber sind ja keine gefälschten Beweise, eine Straftat wurde begangen! Da kann man sich in Luxemburg noch so aufregen. Ich wollte nicht den Aufschrei, auch von selbsternannten Rechtexperten, hören wenn die deutschen Behörden diese Gelegenheit nicht genutzt hätten.
Die Kriminellen sind die, die das Geld am Finanzamt vorbei ins Ausland jongliert haben, nicht die Behörden die einen Spitzel bezahlen.
Extrem Beispiel wäre dann da Potenzielle Steuerhinterzieher nach Guantanamo zum Verhör zu schicken.
Ein Beispiel hier in Deutschland war ein Polizist der einen Entführer wohl etwas massiv angegangen ist und so ein Kind retten konnte. Menschlich verständlich, aber gerichtlich nicht verwertbar afaik.
Aber da sollen sich andere mit auseinandersetzen die das gelernt haben; Ich kippe weiterhin Wasser (neuerdings mit Spühli) aus Feuer, das habe ich gelernt.
Ich vertrete hier nur meine Meinung, nicht die irgendeiner Feuerwehr.
Und das ist gut so.
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