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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuern auf Feuerwehrautos? | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 466595 | ||
Datum | 27.02.2008 20:02 MSG-Nr: [ 466595 ] | 9493 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von = anonym = Jetzt ist bei uns die Frage aufgekommen ob da dann die gleichen Regeln und Steuern gelten wie bei Firmenautos die privat benutzt werden. ich würde sagen: Jein Wenn das Fahrzeug im kommunalen Besitz ist und dem Nutzer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, entsteht ihm dadurch ein geldwerter Vorteil, ergo: Versteuerung analog zu Dienstwagennutzern in der Wirtschaft. Ist das Fahrzeug dagegen aus Eigenmitteln des Nutzers beschafft und er bekommt von der Kommune eine Vergütung pro gefahrenem Kilometer und die Kosten für die notwendigen Sondereinbauten erstattet, muss auch nichts versteuert werden. Grüße Micha | ||||
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