News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuern auf Feuerwehrautos? | 17 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 467504 | ||
Datum | 02.03.2008 12:49 MSG-Nr: [ 467504 ] | 9480 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Aber ist die Nutzung auch 100 %? Darf der Nutzer mit der Kiste zb auch in den Urlaub fahren? Ob die Nutzung zu 100% ist, ist dem Steuerrecht egal. Die Nutzung für Urlaubsreisen etc. kann durch den Nutzungsvertrag auch eingeschränkt sein, z.B. wenn der Arbeitgeber und/oder seine Versicherung fürchten, dass das Diebstahlrisiko im Ausland zu hoch ist. Sobald du das Auto privat - für was auch immer - nutzen darfst, ist diese Nutzung durch den Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs.2 S.2 EStG und § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für jeden Kalendermonat als geldwerter Vorteil zu versteuern. Ebenso hat der Unternehmer die private Nutzung des Firmenwagens als unentgeltliche Wertabgabe gem. § 3 (9a) UStG zu versteuern Man kann im übrigen pauschal (1%-Regelung) oder nach Fahrtenbuch versteuern. Grüße Micha | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|