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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Steuern auf Feuerwehrautos? | 17 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 467508 | ||
Datum | 02.03.2008 13:11 MSG-Nr: [ 467508 ] | 9472 x gelesen | ||
Tach, Geschrieben von = anonym = Einige Feuerwehrführungskräfte haben ja Kommandofahrzeuge die sie auch in ihrer Freizeit benutzen dürfen um damit jeder Zeit gleich zum Alarm fahren zu können. Ich könnte mir jetzt rein aus dem Bauch heraus vorstellen das es ein Unterschied ist ob er das Auto benutzen darf oder muss (=BvD in Celle oder Lüneburg z.B.). Gruß Andi | ||||
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