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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaSteuern auf Feuerwehrautos?17 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg467535
Datum02.03.2008 15:01      MSG-Nr: [ 467535 ]9434 x gelesen

Geschrieben von Michael WulfSobald du das Auto privat - für was auch immer - nutzen darfst, ist diese Nutzung durch den Arbeitnehmer gemäß § 8 Abs.2 S.2 EStG und § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG für jeden Kalendermonat als geldwerter Vorteil zu versteuern.


Jein. Wenn der Servicemonteur eines Anlagenbauers wochenends seinen T5 mit Werkstattausbau mit heim nehmen darf (muß) und diesen mitführen muß um auf Störungen bei Kunden ans Notdienst reagieren zu können ist das was anderes, als wenn Abteilungsleiter X seine Mercedes E-Klasse mit heim nehmen darf.

Die Frage ist hier schlicht, ob die Nutung des Dienst-Kfz zwingend geboten ist, also ob er das Fahrzeug mitführen muß damit der Dienstherr eine ständige Einsatzbereitschaft sicherstellt (dann ist die Frage: Warum nur er? Was, wenn er krank ist? Was, wenn er mal übers Wochenende Tante Erna in 150km Entfernung besucht (es soll Gerüchten zu Folge einen Fall gegeben haben, bei dem eine FüKraft mit Dienst-Kfz durch halb Deutschland mit SoSi zurück zu einem größeren Einsatz herunterfallender Flugzeuge im Bodenseebereich gefahren sein soll und wohl die Frage aufkam, ob das Fahrzeug überhaupt dort hätte sein dürfen wo die Einsatzfahrt begann)? Wer stellt dann die Einsatzbereitschaft sicher?

Das ist sicherlich kein problem, wenn das Fahrzeug wochenweise bei einem anderen Diensthabenden ZFü o.ä. genutzt wird die auch privat noch ein anderes Austo angemeldet haben.

Wenn aber jemand quasi 365 Tage (mit wenigen Ausnahmen) ein Fahrzeug zur Verfügung hat das er 24h/ Tag für alle Fahrten nutzt, bei kurzzeitiger Abwesenheit das Leben in der Wehr auch ohne dieses Fahrzeug weiter geht und das Fahrzeug weitgehend ohne technische Einschränkungen nutzbar ist (wenn das ein T5 in Feuerwehrlackierung mit fester SoSi ist und mit ELW-Ausbau so daß man quasi nur die beiden Vordersitze nutzen kann, das wieder anders sein), dann würde ich da als Gemeinde kein Risiko eingehen und mit beim FA eine verbindliche Auskunft holen, bzw. das hätte man machen müssen bevor man den Steuertatbestand geschaffen hat.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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 27.02.2008 19:24 = an7ony7m =7 .7, 4
 27.02.2008 19:58 ., Grafschaft
 27.02.2008 20:02 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 27.02.2008 20:13 Dan 7B., Grünwald b.München
 27.02.2008 23:43 Lüde7r P7., Kelkheim
 02.03.2008 12:49 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 02.03.2008 15:01 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.03.2008 10:43 = an7ony7m =7 .7, 4
 02.03.2008 10:48 Mark7us 7B., Heimstetten
 02.03.2008 12:16 Lüde7r P7., Kelkheim
 02.03.2008 12:34 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
 02.03.2008 12:42 Lüde7r P7., Kelkheim
 02.03.2008 15:15 Ingo7 K.7, Storkow
 02.03.2008 15:29 Mark7us 7B., Heimstetten
 02.03.2008 15:32 Chri7sti7an 7F., Wernau
 02.03.2008 15:40 Ingo7 K.7, Storkow
 02.03.2008 13:11 Andr7eas7 R.7, Stuttgart

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