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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaArbeitslos durch Feuerwehr6 Beiträge
AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen467554
Datum02.03.2008 16:25      MSG-Nr: [ 467554 ]6984 x gelesen

Tach zusammen,

vergangene Nacht kamen wir irgendwie darauf zu sprechen, dass Mitglieder freiwilliger FW ja durch das jeweilige BSG vor Kündigung geschützt sind.

Nur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden?

Ist natürlich klar, dass ich mein Engagement einschränken würde, bevor ich Konsequenzen durch meinen AG befürchten müsste, aber nurmal so gedacht ...

Mich würden mal eure Meinungen dazu interessieren.


Gruß,
Volker

Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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 02.03.2008 16:25 Volk7er 7E., Eydelstedt
 02.03.2008 16:41 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
 02.03.2008 16:48 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 04.03.2008 19:27 Katj7a R7., Köln
 02.03.2008 16:49 Stef7an 7G., Wuppertal
 02.03.2008 16:58 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart

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