Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Arbeitslos durch Feuerwehr | 6 Beiträge |
Autor | Lutz8 W.8, Düren/ Hannover / NRW | 467557 |
Datum | 02.03.2008 16:41 MSG-Nr: [ 467557 ] | 5428 x gelesen |
1. Arbeitgeber
2. Aktiengesellschaft
3. Arbeitsgemeinschaft
4. Amtsgericht
5. ...
Geschrieben von Volker EhrhardtNur mal angenommen, mein AG kündigt mir, weil ich zu oft im Einsatz für die Fw meiner Kommune bin (nur hypothetisch, bei mir zum Glück nicht der Fall), müsste ich mir dann selbst einen Anwalt nehmen (und vor allem bezahlen) oder müsste das durch meine Kommune geschehen bzw. zumindest die Kosten übernommen werden?
Vermutlich wird kein Abeitgeber so doof sein und mit der Begründung kündigen. Ich denke da würde man eher andere gründe finden.
Alles was hier geschrieben wurde, ist natürlich ausschließlich meine private Meinung
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