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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Einweisung Einsatzfahrzeug | 26 Beiträge | ||
Autor | Jens8 F.8, Wernau / Baden-Württemberg | 467637 | ||
Datum | 02.03.2008 20:48 MSG-Nr: [ 467637 ] | 10965 x gelesen | ||
Also bei uns ist es so geregelt das erstmal 200km auf unserem TLF 16/25 gefahren werden müssen. Zu den Einweisungsfahrten gehört dann auch Pumpenbetrieb und andere Geräte wie Stromerzeuger, etc. laufen zu lassen. Nach den 200km gibts dann noch jeweils 50km auf den anderen Großfahrzeugen. Und immer erst wenn die Einweisung für das jeweilige Fahrzeug erfolgt ist darf es gefahren werden. Gruß, Jens -Da es ja Mode zu sein scheint seine eigene Meinung zu haben, ist dies natürlich meine Eigene. Wer möchte darf sie gerne auch haben- Feuerwehr Wernau | ||||
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