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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Einweisung Einsatzfahrzeug | 26 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Gifhorn / Niedersachsen | 467682 | ||
Datum | 03.03.2008 07:25 MSG-Nr: [ 467682 ] | 11008 x gelesen | ||
Hallo Das hört sich alles ganz gut an. Nur wer darf einweisen bzw. Einweisungsfahrten abhalten? Woher nimmt die Wehrführung das Wissen und Können um Fahrer zu beurteilen? In meinen Augen alles sehr schwammig und rechtlich nicht zu gebrauchen. Natürlich muss eine Unterweisung auf einem Einsatzfahrzeug erfolgen, die man auch dokumentieren sollte. Aber Feuerwehrkameraden mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahren zu untersagen aufgrund von Abnahmen durch die Wehrführung, denn das wäre ja eine mögliche Konsequenz, halte ich für sehr fragwürdig. | ||||
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