Rubrik | Fahrzeugtechnik |
zurück
|
Thema | Einweisung Einsatzfahrzeug | 26 Beiträge |
Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 467694 |
Datum | 03.03.2008 09:26 MSG-Nr: [ 467694 ] | 11022 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Hallo Martin,
Geschrieben von Martin SchneiderNatürlich muss eine Unterweisung auf einem Einsatzfahrzeug erfolgen, die man auch dokumentieren sollte. Aber Feuerwehrkameraden mit gültiger Fahrerlaubnis das Fahren zu untersagen aufgrund von Abnahmen durch die Wehrführung, denn das wäre ja eine mögliche Konsequenz, halte ich für sehr fragwürdig.
Wer sollte den deinr Ansicht nach eine Einweisung abnehmen?
Oder Sie durchführen?
Bei uns wird ein ähnliches System angewand wie inLinden und das seit mittlerweile 10 Jahren und es funktioniert.
Die Wehrführung ist ja für die von ihr geleitete Wehr verantwortlich also uch wer darf welches Fahrzeug fahren, also wo siehst du da Probleme?
Gruß Torsten
"Die Wehr ist für alle da. Es ist bedauerlich, dass die
besitzenden Klassen, die doch eigentlich bei einem
Brande am meisten zu verlieren haben, sich nicht
beteiligen, beziehungsweise der Wehr
so gleichgültig gegenüberstehen. Hoffentlich tritt hier
im Laufe der nächsten Zeit eine Besserung ein, denn der
Dienst in der Wehr ist eine reine Sache der
Nächstenliebe: Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr!"
Dr. Franz Scheuermann 1929 zur Gründung einer FF
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|