Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Einweisung Einsatzfahrzeug | 26 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 467720 |
Datum | 03.03.2008 12:17 MSG-Nr: [ 467720 ] | 11044 x gelesen |
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Martin SchneiderWenn ein Feuerwehrmann die Maschinistenausbildung und die Fahrerlaubnis bestanden hat, dann sollte er nach einer Unterweisung auf das spezielle Fahrzeug, in der Lage sein dieses zu fahren und zu bedienen.
Sollte er. Ist er aber u.U. nicht.
Geschrieben von Martin Schneider Aber es gibt auch erfahrene und nicht so erfahrene Atemschutzgeräteträger oder Sprechfunker oder, oder, oder. Wer will und kann die denn alle nachprüfen?
Der Leiter der Feuerwehr bzw. ein für diesen Fall von ihm Beaftragter.
Der Leiter der Feuerwehr ist für die Personalauswahl, den Ausbildungsstand,... verantwortlich.
Er hatd arauf zu achten, daß nur geeignetes Personal bestimmte Funktionen wahrnimmt. Dies fängt bei FüKräften an aber geht auch über das Thema AGT (ich erinnere an die Diskussion der letzten Tage hier um die Nachuntersuchung nach G26.3 bei schwerer Erkrankung) aber auch Maschinisten. Denn zwischen "Führerschein bestanden haben" und "Fahren können" liegen teilweise Welten. Und bevor jemand bei dem nachher alle sagen "war doch klar, der konnte das noch nie" ein Einsatgzfahrzeug verbiegt und dabei vielleicht noch Menschen zu Schaden kommen ist es Aufgabe des Leiters der Feuerwehr, diesen vor sich selbst und andere vor ihm zu schützen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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