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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Einweisung Einsatzfahrzeug | 26 Beiträge | ||
Autor | Tors8ten8 M.8, Obertshausen / Hessen | 467731 | ||
Datum | 03.03.2008 13:06 MSG-Nr: [ 467731 ] | 10941 x gelesen | ||
Bedeutet dies, das in deiner Wehr jemand, sobald er den passenden Führerschein hat, die Fahrzeuge fahren und bedienen darf? Oder wie regelt ihr dies? Geschrieben von Martin Schneider Was mir hier aufstösst ist, dass die Wehrführung verantwortlich gemacht wird für die Eignung eines Feuerwehrmannes zum Führen eines Kfz Es ging ja nicht um die Eigung ein Fahrzeug zu führen, das hat ein Prüfer geprüft und mittels Führerschein bestätigt. ES ging darum das Fahrer auf Fahrzeuge in das Fahren und die Bedienung eingewiesen werden und die überprüft / abgenommen wird. Dieser Beitrag gibt meine persönliche Meinung wieder. Das heiß ich "schreibe" hier in meinem Namen und nicht für die Feuerwehr in der ich tätig bin. | ||||
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