Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | Einweisung Einsatzfahrzeug | 26 Beiträge |
Autor | Cars8ten8 K.8, Hambühren / Niedersachsen | 467735 |
Datum | 03.03.2008 13:19 MSG-Nr: [ 467735 ] | 11019 x gelesen |
Ortsbrandmeister
Ortsbrandmeister
Geschrieben von Martin SchneiderWas mir hier aufstösst ist, dass die Wehrführung verantwortlich gemacht wird für die Eignung eines Feuerwehrmannes zum Führen eines Kfz. Dass kann ich so nicht glauben. Der Gesetzgeber hat klare Bedingungen festgelegt, und solange die erfüllt sind, ist doch erstmal alles in Ordnung.
Hallo Martin,
ich vermute mal, dass es bei dir um einen Kameraden geht, der die erforderliche Fahrerlaubnis (in der Regel FS C) bereits besitzt und von der Wehrführung aus nicht fahren darf.
Rein rechtlich darf er fahren......aber:
Der Ortsbrandmeister ist verantwortlich dafür sorge zu tragen, dass nur Kameraden Einsatzfahrzeuge führen, die dazu nicht nur rechtlich (als Grundvorraussetzung) sondern auch persönlich und fachlich in der Lage sind.
Gleiches gilt für die Entsendung zu Lehrgängen.
Wer für die Ausführung sorgt, ist eine andere Geschichte.
Der OrtsBM kann Kameraden benennen, die befugt sind Einweisungsfahrten und Pumpeneinweisungen durchzuführen (in der Regel Gerätewarte oder Gruppenführer).
Verursacht der nicht unterwiesene Fahrer einen Unfall, ist er zunächst natürlich selbst verantwortlich. Doch hinterher steht auch der OrtsBM in der Bütt und darf sich rechtfertigen warum ein Feuerwehrmann ohne entsprechende Ausbildung denn fahren musste.
Viele Grüße,
Carsten
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