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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaEinweisung Einsatzfahrzeug26 Beiträge
AutorMich8ael8 F.8, Riedenburg / Bayern468108
Datum05.03.2008 00:08      MSG-Nr: [ 468108 ]11231 x gelesen

Hallo Thorsten,

nachfolgend eine Dienstanweisung die ich als Kdt. 2002 für Einweisungsfahrten geschrieben habe.
Grund war, dass wir viele neue Maschinisten in Lauerstellung hatten.
Mein Nachfolger hat das aber mittlerweile wieder abgeschwächt bzw. nicht so genau festgelegt.
Aber der Grundtenor ist geblieben.
Es erfolgte keine Abnahmeprüfung aber als Kdt. und GW habe ich bei Übungen schon darauf geachtet, wie die einzelnen gefahren, bzw. sich verhalten haben.
Hat es dann nicht gepasst, habe ich mir den jenigen zur Brust genommen, sprich nachgebessert.



Zitat an

Die Einweisungsfahrt muss mindestens folgende Ausbildung und Fahrstrecken enthalten.

 Grundsätzlich ohne Einweisung keine Fahrt.
 Es sind mindestens 30 km zu fahren.
 Aufklärung über Fahrzeuggewicht in Bezug auf Geländegängigkeit.
 Einweisung in die Fahrzeugbedienung
o Kurze Durchsicht auf Verkehrssicherheit
 Offensichtliche Mängel an
 Räder/Reifen
 Fahrgestell
 Aufbau
 Beleuchtung
o Erklärung der Schalter und Hebel im Fahrerhaus
 Fahren über Land und in der Stadt
o Anfahren am Berg ( vorwärts und rückwärts
z.B. GVS Frauenberghausen – Hattenhausen)
o Enge Straßen, folgende Straßen werden zwingend vorgegeben:
Schulstr. > Heimbucherweg > Gartenstr. > Hemauer Str. > Feldstr. > St. Martin Str.
o Eine Strecke, die längere Steig- und Gefällstrecken beinhaltet
z.B. Gundlfing > Otterzhofen > Riedenburg/Emmertal
oder Prunn > Baiersdorf > Keilsdorf > Essing
 Rückwärts in eine Einfahrt rangieren
 Bedienung der Sondersignalanlage
o auf abgelegenen Strecken
o keine Behinderung/Beeinträchtigung anderer Verkehrsteilnehmer
 Bedienung bzw. Ein- / Ausschalten von speziellem Fahrzeugzubehör z.B.
o Allradantrieb
o Differenzialsperre
o Schleuderketten
o Getriebeuntersetzung Straße/Gelände
o Nebenantrieb
 Tanken
o Benutzung der Tankkarte bei Tag- und bei Nachtbetrieb der Tankstelle
 Eintragungen ins Fahrtenbuch
o es haben der Eingewiesene und der Einweisende im Fahrtenbuch zu unterschreiben





Mit jedem Fahrzeug sind mindestens 300 km zu fahren, bevor eine Einweisungsfahrt mit dem nächsten Fahrzeug möglich ist.
Eine Einweisung in die Bedienung der fahrzeugspezifischen Geräte ( Feuerlöschkreisel-Pumpe, Seilwinde, Stromerzeuger usw. ) kann im Anschluss an die Einweisungsfahrt, separat oder bei einer Maschinistenausbildung erfolgen. Auch hier hat ein entsprechender Eintrag im Fahrtenbuch bzw. Betriebstundennachweisheft mit Unterschrift zu erfolgen.

Reihenfolge der Fahrzeuge zur Fahrausbildung.
1. LF 16 TS [ 41/1]
2. RW 1 [62/1]
3. TLF 24/38 [23/1]
4. TLF 16/25 [21/1]
5. LF 16/12 [40/1]

Die Drehleiter [30/1] darf nur von ausgebildeten DL-Maschinisten oder in angeordneten Ausnahmefällen von DL-Maschinistenanwärtern gefahren werden.
Das Mehrzweckfahrzeug [11/1] darf erst ab Vollendung des 20. Lebensjahres von Feuerwehrangehörigen gefahren werden.

Einweisungsfahrten können durch folgende Maschinisten gegeben werden.

Die Ausbilder waren namentlich genannt.
z.B. Maschinistenausbilder, Gerätewart, ältere Maschinisten mit Erfahrung, Berufskraftfahrer usw.
Es gab Ausbilder für alle Fahrzeuge und welche für bestimmte Fahrzeuge, die sich mit den Fahrzeugen halt besser auskannten.

Fahrzeug Ausbilder Fahrzeug Ausbilder
Alle Fahrzeuge 11/1
21/1
23/1
30/1
40/1
41/1
62/1



Es wird bei allen Feuerwehrangehörigen soviel Weisheit und Verständnis vorausgesetzt, dass Einsatzfahrten nur nach entsprechender Festigung der Ausbildung und Erfahrung mit den Fahrzeugen und Geräten getätigt werden.



Riedenburg, 01. März 2002
__________________
Kommandant

Zitat aus


Viele Grüße Michael



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