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Landesfeuerwehrverband
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Gemeindeunfallversicherungsverband, Träger der gemeindlichen Unfallversicherung
Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaHFUK warnt: Kennzeichnung von Feuerwehrstiefeln4 Beiträge
AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio468304
Datum05.03.2008 21:23      MSG-Nr: [ 468304 ]4525 x gelesen
Infos:
  • 05.03.08 Newsletter des LFV SH
  • Themengruppe:
  • Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel

  • Tach, Post!

    Geschrieben von Jan Ole Ungerdie Hanseatische Feuerwehrunfallkasse warnt im aktuellen Newsletter des LFV Schleswig-Holstein vor irreführender Kennzeichnung von Feuerwehrstiefeln: Newsletter Seite 3

    Mal abgesehen davon, dass der Artikel m.E. inhaltlich falsch ist ("Ein Stiefel nach DIN EN 15090 mit der Kennzeichnung CI beschreibt nicht die Anforderungen an einen Feuerwehrstiefel [...] - Was bitteschön, wenn nicht Schuhe für die Feuerwehr [zu denen auch Feuerwehrstiefel gehören], normt EN 15090 denn sonst?) finde ich interessant, dass nach Meinung der HFUK ein Feuerwehrstiefel HI2 oder HI3 erfüllen muss. Das steht im klaren Widerspruch zu Aussagen des Bayerischen GUVV, welcher F2A für ausreichend hält. Und wer sich an der Zusatzanforderung CI (Kälteisolierung) stört, der kann mindestens die Hälfte aller am Markt erhältlichen Stiefel mal gleich vergessen.


    MkG,
    Christi@n

    -------------------------------------------------
    Fumus ignem

    - This is my very own opinion... -

    "Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
    (Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)

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     29.02.2008 23:03 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
     05.03.2008 17:32 Hans7 R.7, Gerlingen
     05.03.2008 21:23 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig

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