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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Europaweite Ausschreibungen - wie oft nicht bekannt? | 126 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 468430 | ||
| Datum | 06.03.2008 13:44 MSG-Nr: [ 468430 ] | 96322 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Klaus Krebs Die Mindeststärkeverordnung beschreibt u.a. Löschfahrzeuge die entsprechend vorgehalten werden müssen. Feuerwehrfahrzeuge werden nach DIN EN 1846 - 1 eingeteilt und da wird auch die Gruppe der Löschfahrzeuge beschrieben, dass sind Löschgruppenfahrzeuge (LF), Tanklöschfahrzeuge (TLF), Tragkraftspritzenfahrzeuge (TSF) und Sonderlöschfahrzeuge, und die sind immer noch genormt. Ein LF10/0 ist nach MindStVO möglich, aber nicht genormt. Ebenso verlangt die Norm, welche die restlichen Beschreibungen der MindStVO erfüllt keine 2400 Liter auf dem Schwerpunkt-Zweitfahrzeug, dafür aber eine Gruppenkabine. Was zählt nun? Fahrzeugumschriebung der MindStVO die über Blaulicht und Pumpe nicht wirklich hinausgeht ODER die offizielle (T)LF-Normung, die weder ein 10/0 noch ein 20/24-St kennt? Geschrieben von Klaus Krebs
Und wer zahlt, wenn beanstandetes Merkmal nicht mit ausgeschrieben wurde? Gruß, Thorben | ||||
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