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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikEinsatz zurück
ThemaTübingen - Fall wird erneut aufgerollt47 Beiträge
AutorTimo8 B.8, Stuttgart / BaWü468710
Datum07.03.2008 14:17      MSG-Nr: [ 468710 ]19277 x gelesen
Infos:
  • 17.03.08 Zeitungsbericht: Gesamthauptversammlung der Feuerwehr Tübingen 2008
  • 09.03.08 Stellungname eines Unbekannten zum Bericht der Unfallkommission „Tübingen“
  • 07.03.08 Bericht der Unfallkommission „Tübingen“
  • 07.03.08 Beschluss des OLG Stuttgart vom 20.2.2008 (Az. 4 Ws 37/08)
  • 07.03.08 Tübingen: Zwei Feuerwehrmänner bei Löscharbeiten ums Leben gekommen [update]
  • 07.03.08 Feuerwehren trauern nach Unglück von Tübingen

    alle 17 Einträge im Threadcontainer anzeigen
  • Themengruppe:
  • Einsatzunfälle

  • Ich hab mal einen Link zum Beschluss des OLG in den Threadcontainer eingestellt und stelle hier mal die wichtigsten Passagen zur weiteren Diskussion:


    Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 22 ff.):(1) So haben die Ermittlungen ergeben, dass die Atemschutzüberwachung des verunfallten Trupps entgegen der den Atemschutzeinsatz regelnden Dienstvorschrift ohne jegliche Zeiterfassung erfolgt ist. Die Einsatzdauer der zum Einsatz gekommenen Atemschutzgeräte mit einer Füllung von 300 bar liegt bei ca. 30 Minuten (vgl. Gutachten zum Atemschutz Blatt 976 d.A.). Für den Einsatz entsprechender Geräte schreibt die Feuerwehrdienstvorschrift 7 (im Folgenden FwDV 7), Ausgabe August 2004, in Nr. 7.2 u.a. vor, dass

    - für den Rückweg in der Regel die doppelte Atemluftmenge wie für den Hinweg einzuplanen ist,
    - die Einsatzdauer eines Atemschutztrupps sich nach derjenigen Einsatzkraft innerhalb des Trupps richtet, deren Atemluftverbrauch am größten ist,
    - jeder Atemschutztrupp grundsätzlich mit einem Handsprechfunkgerät ausgestattet sein muss,
    - bei Erreichen des Einsatzzieles und bei Antritt des Rückweges über Funk entsprechende Meldungen erfolgen müssen und
    - weitere Meldungen lagebedingt abgegeben werden sollen.

    Ferner sieht Nr. 7.4 FwDV 7 vor, dass

    - bei jedem Atemschutzeinsatz eine Atemschutzüberwachung zu erfolgen hat,
    - nach einem und nach zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit durch die Atemschutzüberwachung der Atemschutztrupp auf die Beachtung der Behälterdrücke hinzuweisen ist,
    - die Uhrzeit bei Anschließen des Luftversorgungssystems, nach einem und zwei Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit, bei Erreichen des Einsatzzieles und bei Beginn des Rückzugs registriert werden muss und
    - für die Atemschutzüberwachung geeignete Hilfsmittel zur Verfügung stehen sollen.


    Es folgt eine Darstellung der erfolgten Druckabfragen etc.; dann:

    Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 28):Ferner ist aufgrund der Aussage des Zeugen … davon auszugehen, dass dieser zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von dem Einsatzauftrag des verunglückten Atemschutztrupps und dessen Standort hatte. Funkmeldungen bzw. Funkabfragen hinsichtlich des Einsatzzieles, des jeweiligen Einsatzortes und der lagebedingten Einsatzbedingungen erfolgten nicht. Eine Kontaktaufnahme über Funk geschah selbst dann nicht, als zwischen 3.41 Uhr und 3.43 Uhr von außen massive Flammen aus dem Dach und im ersten Obergeschoss sichtbar wurden. Selbst bei Absetzen der ersten Mayday-Meldung gegen 3.47 Uhr wurde der Standort des verunglückten Trupps weder abgefragt noch mitgeteilt. Die Standortabfrage nach dem zweiten, leisen „Mayday“ blieb unbeantwortet.

    Und weiter:


    Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 29):Die Ermittlungen haben schließlich ergeben, dass auch die Absprache zwischen der Einsatzleitung und dem Atemschutztrupp hinsichtlich des Einsatzzieles unklar war. Der Feuerwehrkommandant … hat insoweit angegeben, die Feuerwehrmänner … und … sollten über die Treppe „nach oben“ gehend, die Lage erkunden und gezielt löschen. Warum die Feuerwehrmänner ins Dachgeschoss - vorbei an der später durchgebrannten Türe des Obergeschosses - gelangt sind, ohne eine geschossweise Erkundung und Feuerbekämpfung durchzuführen, war dem Feuerwehrkommandanten ein Rätsel.

    In Absatz 30 geht es dann weiter:

    Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 30):Nach der FwDV 7 hätte bei einem Drittel der zu erwartenden Einsatzzeit - und damit um 3.25 Uhr - der Behälterdruck abgefragt und die Uhrzeit registriert werden müssen. Da der Atemluftverbrauch von den Einsatzbedingungen abhängt und bei schwerer körperlicher Tätigkeit eine schnellere Entleerung des Pressluftatmers erfolgt, bietet die zeitliche Überwachung des Atemschutzeinsatzes - kombiniert mit den Druckabfragen - die einzige Möglichkeit für die Atemschutzüberwachungskraft, die voraussichtliche Einsatzdauer des Atemschutzgerätes abzuschätzen. Den Männern des … Atemschutztrupps selbst kann dies nicht allein überlassen bleiben, da die Gefahr besteht, dass diese im Einsatz jegliches Zeitgefühl verlieren. Daher bietet gerade die Regelmäßigkeit der Behälterdruckabfragen eine lebenswichtige Schutzvorkehrung für die als Atemschutztrupp eingesetzten Feuerwehrmänner.

    Weiter:

    Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 31):Zudem hätte nach einem Drittel der voraussichtlichen Einsatzzeit die Einsatzplanung für den Rückweg beginnen müssen, um die für den Rückweg veranschlagte doppelte Atemluftmenge zur Verfügung zu haben. Jedoch wurde weder die 200 bar-Meldung beider zu Tode gekommener Feuerwehrmänner noch die 120 bar-Meldung von … zum Anlass genommen, die Männer aus dem brennenden Gebäude herauszuholen. Spätestens bei der 120 bar-Meldung hätte der Trupp sofort abgezogen werden müssen, ohne das Eintreffen des Ersatztrupps abzuwarten. Dies gilt umso mehr, als unbekannt war, wo sich der Trupp befand und wie lang bzw. wie schwierig der Rückweg werden könnte. Unerheblich ist, dass zu diesem Zeitpunkt möglicherweise der Eindruck entstehen konnte, der Brand sei weitgehend gelöscht, da eine unvorhergesehene Wendung des Brandgeschehens immer im Bereich des Möglichen liegt und gerade auch für diesen Fall - wenn etwa der Rückweg abgeschnitten ist - Vorsorge für eine genügende Restluftmenge zur Überbrückung der Zeit bis zur entsprechenden Brandbekämpfung oder zur Bereitstellung einer anderweitigen Rettungsalternative (z.B. über Drehleiter) getroffen werden muss.

    Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 32):Weiter hat trotz intakter Funkverbindung zu keinem Zeitpunkt eine Standort- oder Lageabfrage bei dem verunglückten Atemschutztrupp stattgefunden. Wäre diese Kommunikationsmöglichkeit genutzt worden, hätte die Einsatzleitung Kenntnis vom Standort des Trupps im Dachgeschoss gehabt und abklären können, weshalb keine Sicherung des darunter liegenden Obergeschosses vorgenommen worden war. Dies gilt umso mehr, als das Einsatzziel allenfalls vage definiert war; hier wäre eine umso engmaschigere Absprache des Vorgehens vonnöten gewesen. Weshalb nicht einmal gegen 3.41 Uhr eine Kontaktaufnahme mit dem Atemschutztrupp erfolgte, als von außerhalb des Gebäudes Flammen aus dem Dach und zwei Minuten später Flammen im ersten Obergeschoss sichtbar wurden, ist nicht nachzuvollziehen.

    Die Schlussfolgerung:

    Geschrieben von OLG Stuttgart (Abs. 33):Bei dieser Sachlage ist die vorhandene Schutztechnik, welche den eingesetzten Atemschutzträgern ihre erhöhte Risikotragung erst ermöglicht, ineffektiv gehandhabt worden. Die durch die FwDV 7 bezweckte regelmäßige und der Lage angemessene Absicherung und Leitung des eingesetzten Atemschutztrupps durch Überwachung von außen hat sich auf zwei zeitlich zufällige Behälterdruckabfragen reduziert. Der verunglückte Trupp war faktisch auf sich selbst und damit weitgehend schutzlos gestellt. Berücksichtigt man zudem, dass nach Aussage des Feuerwehrmandanten … zur Zeit des Einsatzbeginns keine Befürchtungen vorlagen, dass sich noch Personen im Gebäude befanden, ist der Grad zu einem offensichtlich unvernünftigen Rettungshandeln erreicht. Bei dieser Sachlage ist der Zurechnungszusammenhang zur pflichtwidrigen Brandverursachung durch den Angeklagten … unterbrochen, ohne dass es auf die Frage ankäme, ob die fehlende Uhr, die fehlende Lage- und Standortüberwachung, die unterlassenen Rückzugsaufforderungen sowie die unterlassene Warnung über das überraschende Durchzünden des Feuers kausal für den Tod der beiden Feuerwehrmänner geworden sind.


    Auf das Ergebnis des Ermittlungsverfahrens bin ich jetzt mal richtig gespannt...

    Gruß, Timo



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     07.03.2008 11:26 Mark7us 7S., Lüdenscheid
     07.03.2008 11:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2008 11:55 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.03.2008 12:33 ., Rottenburg am Neckar
     07.03.2008 12:37 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2008 12:46 ., Rottenburg am Neckar
     07.03.2008 20:13 ., Tübingen
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     07.03.2008 12:58 Chri7sti7an 7D., Budenheim
     07.03.2008 13:05 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2008 18:51 Lutz7 W.7, Düren/ Hannover
     07.03.2008 12:51 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     07.03.2008 12:53 ., Preetz
     07.03.2008 12:58 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     07.03.2008 13:01 Chri7sti7an 7D., Budenheim
     07.03.2008 13:12 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2008 13:28 Mich7ael7 A.7, Nieheim- Holzhausen
     07.03.2008 13:40 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2008 14:29 Lars7 T.7, Oerel
     09.03.2008 08:18 Math7ias7 Z.7, Offenbach
     09.03.2008 09:05 Jose7f M7., Bad Urach
     09.03.2008 09:11 Math7ias7 Z.7, Offenbach
     09.03.2008 09:31 Jose7f M7., Bad Urach
     09.03.2008 09:49 Math7ias7 Z.7, Offenbach
     07.03.2008 14:17 ., Stuttgart
     07.03.2008 14:23 Lüde7r P7., Kelkheim
     07.03.2008 14:32 Lars7 T.7, Oerel
     07.03.2008 17:41 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2008 18:14 ., Schorfheide OT Lichterfelde
     07.03.2008 18:45 Ingo7 z.7, LK Harburg
     09.03.2008 10:15 Adri7an 7R., Bergrheinfeld/Wuppertal
     07.03.2008 20:46 ., Stuttgart
     07.03.2008 20:50 ., Grafschaft
     08.03.2008 04:13 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.03.2008 14:37 Phil7ip 7K., Bad Segeberg
     07.03.2008 14:54 ., Grafschaft
     07.03.2008 14:40 ., Grafschaft
     07.03.2008 15:22 ., Lüneburg
     07.03.2008 17:01 Anto7n K7., Mühlhausen
     07.03.2008 17:39 Chri7sti7an 7F., Wernau
     08.03.2008 19:01 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     07.03.2008 17:36 Chri7sti7an 7F., Wernau
     09.03.2008 09:01 Math7ias7 Z.7, Offenbach
     10.03.2008 15:24 ., Stuttgart
     13.03.2008 11:31 Jürg7en 7M., Weinstadt
     17.03.2008 11:25 ., Rottenburg am Neckar
     31.12.2010 13:18 Mark7us 7S., Lüdenscheid

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