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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
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RubrikWerk-/Betriebsfeuerwehr zurück
ThemaVor/Nachteile einer Werkfeuerwehr36 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen469596
Datum12.03.2008 23:03      MSG-Nr: [ 469596 ]19057 x gelesen
Infos:
  • 13.03.08 Betriebswirtschaftliche Betrachtungen von Feuerwehren in der Industrie

  • Moin

    Geschrieben von Klaus BethgeHans-Peter, ich gestehe es frank, dass auch ich nicht weiß, wie das gesetzlich geregelt ist.. Ich glaube/hoffe nicht, dass ich mich damit klein mache, denn das Thema stellte sich für mich einfach noch nicht.

    Ich war der Meinung (sic), dass die Frage ob ja oder nein frei mit den Versicherungen geklärt wird?

    Meine Frage ist also absolut Ernst gemeint, wenn ich hier nach den rechtlichen Hintergründen frage..

    Sei so nett und schreibe mal etwas dazu, wenn Du entsprechende Informationen hast.

    Ich bin zwar nicht Franz-Peter, aber ich antworte mal eben trotzdem, der Einfachheit halber nur auf Hessen bezogen:
    Gemäß § 14 Abs. 1 HBKG kann das zuständige Regierungspräsidium eine Werkfeuerwehr anordnen, wenn "besondere Brand- oder Explosionsgefahren" oder "andere besondere Gefahren" vorliegen. Laut Kommentarmeinung ist eine solche Gefahr u.U. schon allein durch eine große Anzahl von Menschen im Betrieb gegeben. Das "kann" eröffnet dem RP ein Ermessen bei der ganzen Geschichte, welches es (hoffentlich) pflichtgemäß ausübt.
    Im Anhang an die Anordnung befindet sich ein Kartenausschnitt, auf dem eine Fläche definiert wird, auf der die Werkfeuerwehr künftig die Aufgaben der öffentlichen Feuerwehr übertragen bekommt. Letztere wird also von ihrer originären Zuständigkeit für das definierte Gebiet befreit und kommt nur noch auf Anforderung der WF zum Einsatz - was sich dann zB auch in der Frage der Einsatzleitung niederschlägt, die hat nämlich der Leiter der WF (siehe §41 Abs. 2 HBKG).

    Interessant ist auch, dass nach § 14 Abs. 4 HBKG die WF nur aus Werksangehörigen bestehen darf. Diese Regelung dient vor allem dazu, eine besonders gute Ortskenntnis der WF-Angehörigen sicherzustellen (ob das bei einem riesigen Unternehmen automatisch so der Fall ist, lasse ich mal dahingestellt), existiert aber nicht in allen Bundesländern. Einige Länder handhaben dies strikt, andere lassen Ausnahmen zu, wieder andere regeln diese Frage überhaupt nicht. Am charmantesten fand ich den Hamburger Ansatz, sinngemäß: "Werkfeuerwehrangehörige müssen ortskundig sein". ;o)
    An dieser Vorschrift hängt auch die Frage, ob ein Outsourcing der WF möglich ist. Das HBKG ermöglicht ja Ausnahmen, Aussage aus dem RP Darmstadt vom Januar war: Abdeckung benachbarter Betriebe durch eine gemeinsame WF ist okay (wird auch in mind. einem Fall in Südhessen praktiziert), "echtes" Outsourcing auf einen wirklich externen Dritten würde man wohl ablehnen.

    Zu der Frage, wem gegenüber eine WF bei einem "Industriepark" (Chemiepark Marl, Infraserv Höchst, BASF Ludwigshafen etc.) gefordert wird, gibt es (als eine von wenigen bundesweit) in Hessen den § 14 Abs. 6, der besagt, dass eine gemeinsame WF für benachbarte Betriebe angeordnet werden kann.
    Man kann ja den Fall konstruieren, dass jeder Betrieb für sich nicht "WF-pflichtig" ist, durch die Anhäufung in direkter Nachbarschaft oder durch zu befürchtende Wechselwirkungen das ganze Gebiet aber schon besondere Gefahren birgt. Dann kann eben eine Anordnung gemeinsam gegen alle Betriebe ergehen, zusammen eine WF zu bilden.
    Die Verwaltungspraxis handhabt das im Moment bei Industrieparks aber etwas pragmatischer: Die Anordnung trifft die Betreibergesellschaft, selbst wenn diese garkeine eigenen Anlagen in dem Areal hat, einfach weil sie ja die "gefährlichen" Unternehmen beheimatet ;o)

    Gruß
    Sebastian


    --
    Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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     11.03.2008 10:49 Thom7as 7C., Zweibrücken
     11.03.2008 11:01 Mark7us 7B., Heimstetten
     11.03.2008 11:07 Dani7el 7H., Schriesheim
     11.03.2008 11:07 Seba7sti7an 7B., Waldbreitbach
     11.03.2008 11:12 Mark7us 7B., Heimstetten
     11.03.2008 11:49 Seba7sti7an 7P., Achern
     11.03.2008 11:07 Dan 7B., Grünwald b.München
     11.03.2008 11:15 Klau7s B7., Isernhagen
     11.03.2008 11:43 ., Grafschaft
     11.03.2008 11:19 Sven7 T.7, Monheim
     11.03.2008 11:25 Stef7an 7A., Poing
     11.03.2008 22:49 Volk7er 7L., Erlangen
     12.03.2008 23:16 Anto7n K7., Mühlhausen
     13.03.2008 20:18 Volk7er 7L., Erlangen
     11.03.2008 14:11 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     11.03.2008 14:28 ., Bad Wildungen
     11.03.2008 14:36 ., Grafschaft
     11.03.2008 14:39 Sven7 T.7, Monheim
     11.03.2008 14:48 ., Bad Wildungen
     11.03.2008 14:57 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
     11.03.2008 15:02 Thom7as 7S., Bensheim-Gronau
     11.03.2008 16:20 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     11.03.2008 17:43 Klau7s B7., Isernhagen
     12.03.2008 23:03 Seba7sti7an 7W., Linden
     13.03.2008 00:08 Sven7 T.7, Monheim
     12.03.2008 18:22 ., Bad Wildungen
     12.03.2008 19:28 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
     13.03.2008 08:44 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     11.03.2008 22:55 Volk7er 7L., Erlangen
     11.03.2008 23:42 Jürg7en 7M., Weinstadt
     11.03.2008 23:56 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
     11.03.2008 23:16 Volk7er 7L., Erlangen
     12.03.2008 23:40 Mich7ael7 S.7, Walldorf (BaWü)
     13.03.2008 00:22 Dani7el 7H., Neckargemünd
     13.03.2008 08:25 Mich7ael7 S.7, Walldorf (BaWü)
     13.03.2008 20:30 Volk7er 7L., Erlangen

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