1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Tach, Post!
Geschrieben von Jürgen M@yerIch bin aber über die Fahrzeugbezeichnung immer noch etwas verwundert. Der Begriff FüKw kommt doch da eher aus dem KatS. Bei Feuerwehrs werden solche Fahrzeuge ja landauf und landab als ELWs bezeichnet ...
Ist aber kein ELW und wird auch nicht als solcher geführt. Wie man auf den Erfurter Seiten lesen kann, ist der Funkkenner des FüKW-Th die 14, ein ELW2 wäre 12.
Zu Landesbeschaffungen Thüringen siehe auch
RW 1 - Landesbeschaffung Thüringen von Christi@n Pannier und
KLF-Thüringen von Lars Ballhause.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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