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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Kostenübernahme | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 470380 | ||
Datum | 17.03.2008 14:55 MSG-Nr: [ 470380 ] | 4264 x gelesen | ||
Innerhalb der Gefahrenabwehrlehre gibt es auch die Anscheinsgefahr, welche real nicht vorliegt. Hier muss der Träger der Hilfsorganisation die Kosten tragen. Beispiele: Kaminfeuer im Fernsehen und Nachbar sieht es durch das Fenster und denkt, dass es brennt. Hilferufe aus einer Wohnung - Polizei tritt Türe ein - Hilferufe kamen aus dem Fernseher, wo gerade ein Tatort lief. Waldbrand entpuppt sich als Abendrot über den Wipfeln. Zimmerbrand entpuppt sich als Spiegelung des neuen Kupferverkleideten Kamins im Fenster des Hauses gegenüber. u.s.w. Faktisch hat keiner hier etwas falsch gemacht und die Melder gingen davon aus, dass die Gefahr real vorliegt, obwohl dies nicht der Fall war. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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