alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikEinsatz zurück
ThemaKostenübernahme6 Beiträge
AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW470380
Datum17.03.2008 14:55      MSG-Nr: [ 470380 ]4264 x gelesen

Innerhalb der Gefahrenabwehrlehre gibt es auch die Anscheinsgefahr, welche real nicht vorliegt. Hier muss der Träger der Hilfsorganisation die Kosten tragen.

Beispiele:

Kaminfeuer im Fernsehen und Nachbar sieht es durch das Fenster und denkt, dass es brennt.

Hilferufe aus einer Wohnung - Polizei tritt Türe ein - Hilferufe kamen aus dem Fernseher, wo gerade ein Tatort lief.

Waldbrand entpuppt sich als Abendrot über den Wipfeln.

Zimmerbrand entpuppt sich als Spiegelung des neuen Kupferverkleideten Kamins im Fenster des Hauses gegenüber.

u.s.w.

Faktisch hat keiner hier etwas falsch gemacht und die Melder gingen davon aus, dass die Gefahr real vorliegt, obwohl dies nicht der Fall war.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 17.03.2008 14:13 Klau7s S7., Mellinghausen
 17.03.2008 14:15 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 17.03.2008 14:16 Juli7an 7H., Stemwede
 17.03.2008 14:55 ., Kirchheim unter Teck
 17.03.2008 16:05 Magn7us 7H., Pöttmes
 17.03.2008 16:23 Lutz7 W.7, Düren/ Wien

0.148


Kostenübernahme - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt