Rubrik | Einsatz |
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Thema | Bahnübergänge bei Einsatzfahrten | 50 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 470793 |
Datum | 19.03.2008 07:31 MSG-Nr: [ 470793 ] | 12992 x gelesen |
Infos: | 18.03.08 Lieber so, als nachher rausgeschnitten werden müssen^^
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Geschrieben von Andreas Grahlalso liegt ganz alleine im ermessen des Fahrers ob er fährt oder nicht?
AM unbeschrankten Bahnübergang ja, wobei ich der Meinung bin, sobald ein Blinklicht an ist, heißt die Antwort: NEIN!
AM Bahnübergang mit Halbschranke, sobald die Schranke unten ist: NEIN!
Schranke zu heißt stehen bleiben.
Für mich persönlich gibts hier keinen Ermessensspielraum!
Das sollte eigentlich der gesunde Menschenverstand schon gebieten.
Selbst wenn man die Überfahrt noch schaffen sollte, wenn ein Lokführer eine Notbremsung einleiten muß (und die wird er einleiten sobald er erkennen kann, daß sich ein Hindernis auf den Gleisen befindet), kann das gravierende Auswirkungen auf die Personen im Zug hinter IHm haben.
mkg
WErner
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