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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Urteil zum Einsatz in Tübingen | 87 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 470833 | ||
Datum | 19.03.2008 10:22 MSG-Nr: [ 470833 ] | 22096 x gelesen | ||
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Hallo Manuell, Geschrieben von Manuel Schmidt Ich dachte bislang es wäre Sache des Dienstherren für entsprechend notwendige Ausrüstung zu sorgen und nicht die Sache des einzelnen Feuerwehrangehörigen? Überwachungstafel etc. ja. Geschrieben von Manuel Schmidt Wenn bei euch der Dienstherr keine Uhr beschaffen will um eine Atemschutzüberwachung durchführen zu können, muss halt jeder FA sich eine Armbanduhr kaufen und diese vor allem auch konsequent bei jedem Feuerwehreinsatz tragen? Da ich unserer vorhandenen Tafel misstraute (sowieso nur eine für 2 LF, bei den Abteilungen war keine Überwachungstafel), hatte ich mir angewöhnt meine Armbanduhr nur Abzulegen wenn ich nicht in Münsingen war. Atemschutzüberwachung mit Armbanduhr und Notizblock! Geschrieben von Manuel Schmidt Ein Antrag der Feuerwehr an den Bürgermeister für die Feuerwehr eine geeignete Uhr zu beschaffen wäre vollkommen ausreichend. Falsch, erforderlich wäre eine Uhr je Fahrzeug von dem AGT eingesetzt werden können. Aber ich glaube, dass wir uns lächerlich machen wenn wir jetzt auch noch dienstlich gestellte Armbanduhren fordern. Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | ||||
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