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RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaBedienen von Flurförderfahrzeuge6 Beiträge
AutorFran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern471128
Datum20.03.2008 11:07      MSG-Nr: [ 471128 ]4473 x gelesen

Geschrieben von Peter Müller
für die Bedienung von Staplern oder sonstigen Hubgeräten in der Feuerwehr

Servus,

ich hatte hierüber einmal ein Gespräch mit dem Technischen Aufsichtsdienst bei der Berufsgenossenschaft anläßlich einer Fortbildung und der war der Meinung, dass sich die Feuerwehr hier genau so an die Vorschriften zu halten hat wie jeder andere Unternehmer.
Also für Gabelstapler = Staplerführerschein.

Mfg

Franz W.



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 20.03.2008 11:02 Pete7r M7., Frankfurt
 20.03.2008 11:07 Fran7z W7., Neumarkt Sankt Veit
 20.03.2008 11:09 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 20.03.2008 11:18 Pete7r M7., Frankfurt
 20.03.2008 11:48 Fran7z W7., Neumarkt Sankt Veit
 20.03.2008 15:14 Alex7and7er 7S., Wedel

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