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Rubrik | Unfallverhütung | zurück | ||
Thema | Bedienen von Flurförderfahrzeuge | 6 Beiträge | ||
Autor | Fran8z W8., Neumarkt Sankt Veit / Bayern | 471128 | ||
Datum | 20.03.2008 11:07 MSG-Nr: [ 471128 ] | 4473 x gelesen | ||
Geschrieben von Peter Müller für die Bedienung von Staplern oder sonstigen Hubgeräten in der Feuerwehr Servus, ich hatte hierüber einmal ein Gespräch mit dem Technischen Aufsichtsdienst bei der Berufsgenossenschaft anläßlich einer Fortbildung und der war der Meinung, dass sich die Feuerwehr hier genau so an die Vorschriften zu halten hat wie jeder andere Unternehmer. Also für Gabelstapler = Staplerführerschein. Mfg Franz W. | ||||
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