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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Ablehnung bei der Übernahme in eine andere Ortswehr | 36 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 471866 | ||
Datum | 23.03.2008 14:51 MSG-Nr: [ 471866 ] | 12446 x gelesen | ||
Geschrieben von Stefanie Peters Es wird sich dabei wahrscheinlich auch noch um Wochen handeln, bis eine Entscheidung seitens der Wehrführung getroffen wird, was die Aufnahme oder das weitere Verfahren betrifft. Gibt es was Neues in dem Fall? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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