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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Dormagen Großbrand im Chemiepark | 94 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 472010 | ||
Datum | 24.03.2008 08:59 MSG-Nr: [ 472010 ] | 49637 x gelesen | ||
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Der Feuerwehreinsatz dürfte kostenpflichtig sein (Mannschaft und Personal), da es sich um einen Störfallbetrieb handelt. Näheres regelt § 41 Abs. 2 Nr. 2 FSHG NRW. Auch sonstige wirtschaftliche Schäden (kann auch der LKW im Stau sein) können ggf. auf dem Zivilweg eingefordert werden. Kenne zumindest einen Fall (GSG-Transportunfall auf der BAB mit stundenlanger Vollsperrung), wo das so war. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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