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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | MPG Beauftragter | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472469 | ||
Datum | 25.03.2008 13:34 MSG-Nr: [ 472469 ] | 5180 x gelesen | ||
Geschrieben von Sven Tönnemann Dieser dürfte eher (wenn überhaupt)nach § 30 MPG zu betrachten sein. Das ist nicht korrekt. Ein Sicherheitsbeauftragter eines Herstellers oder Inverkehrbringers hat nichts mit dem Medizinproduktebeauftragtem zu tun. Ein Medizinproduktebeauftragter ist eine sogenannte "beauftragte Person" für die Einhaltung und Überwachung der Prüffristen, Einweisungen, etc. in einem Betrieb. | ||||
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