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Medizinproduktegesetz
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaMPG Beauftragter7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen472469
Datum25.03.2008 13:34      MSG-Nr: [ 472469 ]5180 x gelesen

Geschrieben von Sven TönnemannDieser dürfte eher (wenn überhaupt)nach § 30 MPG zu betrachten sein.

Das ist nicht korrekt. Ein Sicherheitsbeauftragter eines Herstellers oder Inverkehrbringers hat nichts mit dem Medizinproduktebeauftragtem zu tun.

Ein Medizinproduktebeauftragter ist eine sogenannte "beauftragte Person" für die Einhaltung und Überwachung der Prüffristen, Einweisungen, etc. in einem Betrieb.



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 26.02.2008 22:28 Andr7eas7 T.7, Weitfeld
 26.02.2008 23:05 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 25.03.2008 12:47 Seba7sti7an 7K., Stuttgart
 25.03.2008 13:20 Seba7sti7an 7S., Haltern am See
 25.03.2008 13:43 Seba7sti7an 7K., Stuttgart
 25.03.2008 13:24 Sven7 T.7, Monheim
 25.03.2008 13:34 Seba7sti7an 7S., Haltern am See

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