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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Mehrzweckfahrzeug, war: Bruttolöhne von unter 1.000 Euro,... | 170 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8S., Haltern am See / Nordrhein- Westfalen | 472475 | ||
Datum | 25.03.2008 13:43 MSG-Nr: [ 472475 ] | 121383 x gelesen | ||
Geschrieben von Sebastian Stühle Hat jemand die entsprechende Richtlinie zur Hand? Gerade gefunden. Für die Notfallrettung gem. § 2 Abs. 1 Rett G NRW ist zur Aufrechterhaltung des bisher erreichten medizinischen Standards, insbesondere zur Sicherstellung des für die Patientenversorgung notwendigen ergonomischen Freiraumes, für die Versorgung durch das ärztliche (Notarzt/Notärztin) und sonstige rettungsdienstliche Personal das Fahrzeug nach Typ C (Rettungswagen) der DIN EN 1789 zu verwenden. (Aus:Zulassung und Normung von Fahrzeugen des Rettungsdienstes sowie deren Farbgebung RdErl. d. Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 25.9.2002) Allerdings kenne ich die Relevanz des Gesundheitsministeriums NRW bei der Veröffentlichung von Erlassen nicht. | ||||
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