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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | NiCd-Akkus - ab wann sind sie verboten? | 6 Beiträge | ||
Autor | Stef8fen8 A.8, Röderland OT Stolzenhain / Brandenburg | 472830 | ||
Datum | 26.03.2008 13:25 MSG-Nr: [ 472830 ] | 4541 x gelesen | ||
Hallo, da nach Gesetzestexten gefragt war: Es handelt sich um die Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG (kurz: Europäische Batterierichtlinie), die im September 2006 verabschiedet wurde. Im Artikel 26 dieser Richtlinie heißt es: "Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie ab dem 26. September 2008 nachzukommen." Das Bundesumweltministerium hat hierzu einen Diskussionsentwurf vorgelegt, den man hier finden kann. Dieser ist nach meinem Kenntnisstand aber noch nicht rechtskräftig. In Artikel 3 Nr. 14 der Europäischen Batterierichtlinie wird "Inverkehrbringen" definiert: "die entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an bzw. für einen Dritten innerhalb der Gemeinschaft, was auch die Einfuhr in das Zollgebiet der Gemeinschaft einschließt". Demzufolge dürfte Sebastian falsch liegen und man darf ab dem 26.09.2008 nur noch die NiCd-Akkus verwenden, die man selber "auf Lager hat" (ich bin aber kein Jurist...). Bis dann Steffen bis dann Steffen | ||||
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