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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Funkuhr, war: Urteil zum Einsatz in Tübingen | 15 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 472909 | |||
Datum | 26.03.2008 17:56 MSG-Nr: [ 472909 ] | 6069 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Bethge warum eigentlich muss es eine Funkuhr sein? Ein Muß ist es sicherlich nicht, schaden kann es jedoch auch nicht. So ist es nämlich möglich alle an einer Einsatzstelle auflaufenden Zeiterfassungen zu synchronisieren. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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