| Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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| Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beiträge |
| Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 473516 |
| Datum | 28.03.2008 23:08 MSG-Nr: [ 473516 ] | 18009 x gelesen |
Geschrieben von Hans Stahl
Sorry für den Beitrag ich mache es auch nie wieder, versprochen!!
Hallo,
hoffentlich nicht! Mit "Nicht-BF`lern" zu BF-Themen musst Du eben rechnen:-)
Schade auch, dass sich immer mehr Kollegen bei mir auf meiner E-Mail-Adresse melden, da sie keine Lust haben, sich hier im Forum lächerlich zu machen. Das finde ich sehr schade, denn niemand macht sich lächerlich wenn er Fragen stellt (und vor allem bei Fragen die man in der Suchfunktion nicht findet!!!).
Bei diesem Thema interessiert kein Steuerberatungsrecht, sondern einfach Hinweise wie es bei anderen Kollegen so läuft und das ist mit Sicherheit nicht rechtswidrig.
Geschrieben von Jürgen M@yerDie Problematik mit den steuerlichen Aspekten des 24h-Dienstes von Feuerwehrangehörigen interessiert sicherlich auch anderen BFler ...
Eigentlich schon, da gibt es jede Menge Punkte, z.B.:
- Reinigung der Dienstkleidung
- Wechselnde Arbeitsstellen, z.B. wechselnde Krankenhäuser im NEF-Dienst
- Dienstreisen oder Kilometer bei Fahrten zu Fortbildungen im Tagesdienst
- Mehrmonatige Dienstreise (z.B. Führungslehrgang). Per Dienstreiseantrag nur eine anerkannte (Fahrkosten Zug) vergütete Heimreise pro Monat, wie ist die Verfahrensweise gegenüber dem Finanzamt bei regelmäßiger Anfahrt mit dem PKW
- Anerkennung einer Telefonpauschale
Eigentlich jede Menge an Diskussionsbedarf, ohne sich rechtswidrig zu verhalten .....
Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart
Gerhard Pfeiffer
www.firehelmets.info
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