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| Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Verpflegungskostenmehraufwand noch möglich??? | 30 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 B.8, Alzenau-Michelbach / Bayern | 473522 | ||
| Datum | 29.03.2008 00:06 MSG-Nr: [ 473522 ] | 17943 x gelesen | ||
Hallo Hans, Geschrieben von Hans Stahl Es soll ja Tricks oder Möglichkeiten geben das sie einem das doch annerkennen. Da dürftest Du nach aktueller Rechtslage kaum noch Chancen haben. Vernünftige Infos zur aktuellen Rechtslage bezüglich Einsatzwechseltätigkeit und Verpflegungsmehraufwand findest Du hier im Steuerlexikon online. Darüber hinaus meine persönliche Meinung zum Erstellen der Steuererklärung von Arbeitnehmern / Beamten: Das meiste Geld kannst Du sparen wenn Du auf einen Steuerberater verzichtest und Dich statt dessen eines guten Steuererklärungsprogramms bedienst. Die heutzutage angebotenen Programme sind i.d.R. selbsterklärend und können wirklich auch den steuerlichen Laien zu einem guten Ergebnis bringen...inklusive dem vollständigen Ausdruck der notwendigen Erklärungsunterlagen. Ein sehr gutes Programm mit dem ich selbst gerade erst gearbeitet habe und hoch zufrieden bin, ist das "PC-Programm Einkommensteuer 2007 / WISO-Sparbuch" das man beispielsweise hier für schlappe 22,97 Euronen erwerben kann (online download möglich, du kannst sofort damit arbeiten). Überlege Dir was ein Steuerberater (und wenn es nur der örtlich Lohnsteuerhilfeverein sein sollte) im Vergleich dazu kostet. Mehr kannst Du kaum sparen...;-) MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine persönliche Meinung wieder. | ||||
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