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Strafgesetzbuch
RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBushaltestelle direkt vorm Gerätehaus18 Beiträge
AutorMaik8 W.8, Penkun / Mecklenburg-Vorpommern473727
Datum29.03.2008 21:51      MSG-Nr: [ 473727 ]7411 x gelesen

Man sollte sich mal die Frage stellen, ein Einsatz kommt und keiner kommt hin?
Nicht weil keiner will, sondern weil keiner kann.
Dann wird bei der kriminaltechnischen und forensischen Untersuchung festgestellt, das die 2 Kinder noch leben könnten, wenn die Feuerwehr 5 Minuten eher vor Ort gewesen wäre.

Dies ist, glaube ich, ein Einsatz, den kein Feuerwehrmann der Welt erleben will. Hier bei uns in MV besteht vor jedem Gerätehaus "Absolutes Halteverbot". Auch die Parkplätze sind als Feuerwehrparkplätze gekennzeichnet (Ist zumindest vor unserem Gerätehaus so und auch bei anderen so gesehen). Ich glaube auch im Brandschutzgesetz gelesen zu haben, das die Gemeinde eine Alarmierung zu gewährleisten hat. Auch über den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz steht was drin. Ich bin der Meinung, auch die Gewährleistung des Erreichen vom Gerätehaus und des schnellstmöglichen Ausrückens gehört zu den Aufgaben der Gemeinde.

Wenn ihr mit der Gemeinde und dem Ordnungsamt bzw. der Polizei gut könnt (Ihr kennt ja die Kernzeiten) kann man da einiges machen.

Wenn man 2 - 3 mal kostenpflichtig abgeschleppt bzw. umgesetzt wurde überlegt sich so mancher, ob er nicht 200 - 300 Meter läuft.

Damit es zu einem o. a. Einsatzverlauf nicht kommt, solltet Ihr unbedingt das Gespräch suchen. (Im härtesten Fall kann man auch mal einen Blick in das StGB riskieren. Da steht auch was von "unterlassen", "kausalität" etc.) Eine gewisse Rechtssicherheit sollte man sich schon verschaffen. Im Ernstfall stellt sich kein Bürgermeister oder Gemeindevertreter vor Euch und sagt "Ich wusste das aber habe nichts gemacht.". Man wird Euch vorwerfen, Ihr hättet Euch melden und auf die Missstände hinweisen müssen, dann wäre man doch eingeschritten.

Viel Glück!!!!



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