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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Kameradschaft in der Feuerwehr | 23 Beiträge | ||
| Autor | Maik8 W.8, Penkun / Mecklenburg-Vorpommern | 474161 | ||
| Datum | 31.03.2008 18:46 MSG-Nr: [ 474161 ] | 8779 x gelesen | ||
Tja, da hört man verschiedene Ansichten. Die einen sagen, man muss den Lehrgang, der für die Ausübung der Funktion notwendig ist, innerhalb von 2 Jahren nachholen. Andere sagen, man kann sich erst dann auf einen Funktion bewerben oder gewählt werden, wenn man die Voraussetzungen erfüllt. Was nun aktuell angesagt ist weiß ich nicht. | ||||
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