Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Automatische Schwimmwesten | 47 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 474706 |
Datum | 02.04.2008 23:12 MSG-Nr: [ 474706 ] | 15896 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Hallo!
Geschrieben von Rainer Widderdie Frage stellt sich nicht.........
Die Frage darf sich durchaus stellen.
Wenn man im Rahmen einer korrekt durchgeführte Gefährdungsbeurteilung zum Ergebnis kommt, dass der FA für die in der jeweiligen Feuerwehr zu erwartenden Anwendungsfälle auch durch eine Schwimmweste mit niedrigerem Auftriebsvermögen ausreichend geschützt ist, ist eine solche Weste zulässig.
Maßnahmen der Arbeitssicherheit dienen primär nicht dazu, irgendwelche Vorschriften 1:1 umzusetzen, sondern den Versicherten ausreichend zu schützen. Das ist durchaus auch mit anderen als in der Vorschrift beschriebenen Maßnahmen möglich.
MkG Sascha
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| 02.04.2008 12:09 |
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., Hohentengen | |