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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Erste Feuerwehrfrau bei der Kölner Berufsfeuerwehr | 75 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 474859 | ||
Datum | 03.04.2008 13:32 MSG-Nr: [ 474859 ] | 20613 x gelesen | ||
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Geschrieben von Philip Krause IMHO sind die nicht ganz unbegründet. Stimmt. Unsere tatsächlichen Leistungsanforderungen, z. B. im Auswahlverfahren, sind aber nicht olympisch und sollten in einem Bereich liegen, in dem die Unterschiede zu vernachlässigen sind. Richtig ist allerdings, dass ein in einer Ausbildungsordnung gefordertes DSA nichts anderes ist als ein DSA. Und die Regeln dafür macht nur der DSOB und nicht die BF XY. Wenn darüber hinaus was gefordert wird, kann man das kommunal machen, aber das hat dann nichts mit der Laufbahnprüfung nach (Landes)-VAP zu tun. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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