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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Einsatz von EX-Geräten | 3 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8M., Oberhausen-Rheinhausen / Baden-W. | 475438 | ||
Datum | 06.04.2008 10:06 MSG-Nr: [ 475438 ] | 3751 x gelesen | ||
Erstmal danke für die Antwort, ich hab mich schon mit der FwDV 500 befasst, leider steht da zu dem Thema finde, ich zu, wenig drin: Geschrieben von FwDV500 Elektrisch betriebene Geräte als Zündquellen beachten Außerdem fehlt mir da der explizite Bezug: Geschrieben von FwDV -Explosionsgrenzen-Warngerät Ich suche sowas wie, explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit geschützten Geräten betreten werden. Aber wenn die BetrSichV gilt, dann steht das ja da. Oder hab ich was überlesen? | ||||
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