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Feuerwehrdienstvorschrift
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaEinsatz von EX-Geräten3 Beiträge
AutorStef8an 8M., Oberhausen-Rheinhausen / Baden-W.475438
Datum06.04.2008 10:06      MSG-Nr: [ 475438 ]3751 x gelesen

Erstmal danke für die Antwort,

ich hab mich schon mit der FwDV 500 befasst, leider steht da zu dem Thema finde, ich zu, wenig drin:

Geschrieben von FwDV500
Elektrisch betriebene Geräte als Zündquellen beachten

Außerdem fehlt mir da der explizite Bezug:

Geschrieben von FwDV
-Explosionsgrenzen-Warngerät
-7 Handsprechfunkgeräte


Ich suche sowas wie, explosionsgefährdete Bereiche dürfen nur mit geschützten Geräten betreten werden. Aber wenn die BetrSichV gilt, dann steht das ja da. Oder hab ich was überlesen?



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 04.04.2008 23:52 Stef7an 7M., Oberhausen-Rheinhausen
 06.04.2008 08:24 Pete7r K7., Gladbeck
 06.04.2008 10:06 Stef7an 7M., Oberhausen-Rheinhausen

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