Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | Erste Feuerwehrfrau bei der Kölner Berufsfeuerwehr | 75 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 475514 |
Datum | 06.04.2008 14:38 MSG-Nr: [ 475514 ] | 20764 x gelesen |
Infos: | 03.04.08 HH-Abendblatt: Hamburgs hübsche Feuerwehr-Zwillinge 02.04.08 Kölner Stadt Anzeiger Artikel 02.04.08 Express Artikel 02.04.08 Video zum Artikel
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Vorbeugender Brandschutz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Tach, Post!
Geschrieben von Joachim ThieleDie Problematik, wie eine Frau währen der Schwangerschaft eingestzt wird ist bei de Feuerwehr keine andere als bei der Polizei, der Bundeswehr oder anderen Beschäftigungsstellen.
Das glaube ich schlichtweg nicht.
Nimm eine Brandmeisterin, eine Polizeimeisterin und eine Gefreite des Heeres. Wo ist deiner Meinung nach das Auftreten von
- ABC-Stoffen
- Hitze
- Kälte
- Nässe
- Erschütterungen
- Lärm
- manuellem Handhaben von Lasten > 10 kg
- Arbeiten mit erhöhter Unfallgefahr, insbes. fallen und/oder abstürzen
- Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr
- Sonn- und Feiertagsarbeit
am wahrscheinlichsten?
Geschrieben von Joachim ThieleDann muss man einen Arbeitsplatz, der den Bedürfnissen der Schwangeren gerecht wird, finden.
Und wieviele gibts da bei der Feuerwehr? Werkstattdienst dürfte in den meisten Fällen ausscheiden. Soll die Brandmeisterin (z.B. gelernte Bürokauffrau) jetzt gutachterliche Stellungnahmen zum VB erstellen?
Geschrieben von Joachim ThieleEin FA (SB) der plötzlich Einsatzdienstuntauglich wird, wird auch andersweitig verwendet.
Klar. Allerdings hat man bei dem in der Regel etwas mehr Zeit eine Alternative zu finden.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Da die Anschaffung des Rettungsgeräthes Kosten erfordert, und die Leute selbst für ihren redlichen Dienst bezahlet sein wollen, so kann die Obrigkeit, zumal bei unseren Zeiten, wo die bürgerlichen Abgaben nicht steigen, die Ausgaben aber die alte Norm fünf- ja oft zehnfach übersteigen, nicht daran gedacht werden, daß die Obrigkeit solche Ausgaben aus ihrem breitesten Vermögen bestreite, vielmehr muß eine Anlage unter den concurrierenden Orten gemacht, und in kleinen Theilen wochenweise eingesammelt werden, bis der Geldvorrath zu Anschaffung des Geräthes, zu einem Leihkauf und zu Deponirung einer proportionirlichen Vergeltungssumme vorhanden ist."
(Johann Friedrich Krügelstein: Vollständiges System der Feuerpolizeywissenschaft, 1799)
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| 02.04.2008 13:43 |
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Anto7n S7., Köln |
| 02.04.2008 15:35 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 02.04.2008 17:56 |
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| 02.04.2008 17:57 |
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Andr7eas7 B.7, Düsseldorf |
| 02.04.2008 18:10 |
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| 02.04.2008 18:23 |
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| 02.04.2008 18:50 |
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