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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz im freiwilligen Feuerwehrdienst | 37 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Ronnenberg / Niedersachsen | 475554 | ||
Datum | 06.04.2008 16:51 MSG-Nr: [ 475554 ] | 26366 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Florian Maier Verletzt oder tötet dich dein Kamerade (in diesem Fall mit einem Berufskollegen gleichzustellen) braucht Sie nciht aufkommen. Kann ich nicht so recht glauben. Wo genau soll das stehen? Geschrieben von Florian Maier Also das ganze Problem hier ist ja das der GUVV rechtlich gesehen im Recht ist, weil dieser behauptet dass die Versicherung des Schädigenden haften muss, dies ist aber wiederum nicht gesetzlich geregelt!! Mit der Behauptung hat der GUV Recht. Es besteht ein Anspruch gegen die Haftpflicht-Versicherung des "schuldigen" Fahrzeuges, bzw. gegen die Kommune, sofern diese keine Haftpflicht hat. | ||||
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