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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Brandgefährlich - Pfusch bei Feuerlöschern | 4 Beiträge | ||
Autor | Joha8nne8s C8., Esslingen / BW | 475674 | ||
Datum | 07.04.2008 08:35 MSG-Nr: [ 475674 ] | 4751 x gelesen | ||
Hallo Gerhard, Geschrieben von Gerhard Pfeiffer könntest Du vielleicht aus Deiner fachlichen Sicht erklären: das sind jede Menge Infos, die du haben möchtest. In Kurzform: Die Prüfungen sind nach DIN 14406 T4 EN3 durchzuführen. Der Hersteller legt den genauen Prüfumfang fest. Ersetz wird auf alle Fälle der Dichtungssatz. Die beste Kontrolle ist das danebenstehen und zugucken. Das macht unseriöse Anbieter sehr nervös. Genauere Infos gibt Firmenneutral bei den Fachverbänden wie z.B. den BVBK, aber auch kleiner Firmen, ob seriös oder nicht, werben mit genauen Abläufen auf ihren Homepages. Rechtsgrundlagen sind die LBO/MBO, BGR 133 und zahlreiche andere Verordnungen. Die Prüfpreiskalkulation muß auf alle Fälle eine Arbeitszeit von etwa 30 minuten abdecken, und wir wissen alle (zumindest die meisten), was eine Handwerkerstunde kostet. Und die ist auch bloß 60 minuten lang. Die Wirtschaftlichkeit bedarf individueller Betrachtung. Da diese Fragen schon häufiger aufgetreten sind, sollte man vielleicht eine FAQ Seite dafür anlegen. Dieses könnte ich mal anfangen, wenn mir einer sagt, wie man soetwas macht, bzw. wie es auszusehen hat, ohne Rechtlich in Schwierigkeiten zu kommen. Gruß Johannes | ||||
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