News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Stripperin auf Hauptfeuerwache Dortmund????? | 83 Beiträge | ||
Autor | Maik8 W.8, Uecker - Randow / Mecklenburg-Vorpommern | 475897 | ||
Datum | 08.04.2008 09:45 MSG-Nr: [ 475897 ] | 38160 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Morgen Jan! Du hast geschrieben; "§ 54 BBG: Sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Dienstes etc." Bei meiner Ausbildung, auch ich bin Beamter, hatten wir mindestens 1 mal die Woche das Thema "Beamten- & Disziplinarrecht". Die Pflichten der Beamten haben wir bis zur Halskrause eingetrichtert bekommen. Ich habe mal gefragt, wie es mit ihren Rechten aussieht. Die Worte, welche mir mein Ausbilder im Nachgang beim 4 - Augengespräch entgegenwarf, möchte ich lieber nicht wiedergeben. Na egal. Wenn ich deine Aussage richtig interpretiere, wäre doch der Strip nach Dienst und an einem anderen Ort doch auch eine Verfehlung gem. BBG. Einige andere Forumsteilnehmer hatten es schon geschrieben, lasst die Kirche im Dorf. Auch BEamte sind Menschen, keine Maschinen. Und ich möchte nicht wissen, was ab einer gewissen Besoldungsstufe so intern abgeht, nur das dort keiner so "blöde" ist und das ganze filmt bzw. dies auch noch veröffentlicht. Gruß aus dem Norden Maik Dies ist ausschließlich meine private Meinung!!!!!!!!!!!!!! | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|