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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | Sprüche im Sprechfunkverkehr | 12 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Bad Urach / BaWü | 476040 | ||
Datum | 08.04.2008 19:10 MSG-Nr: [ 476040 ] | 6899 x gelesen | ||
Geschrieben von Oliver Sanders Weitere Frage, die ich mir stelle: man überträgt im Spruch die Annahmeuhrzeit und das Annahmedatum. Die Abfassungsuhrzeit, welche ich für wichtiger halte, wird nicht übertragen?! Ab Empfang tritt unter Umständen eine zeitkritische Handlungsverpflichtung ein. Um nachzuweisen daß der Empfänger ab Empfang zeitnah gehandelt hat ist primär die Empfangszeit wichtig. Stell Dir vor, der Spruch versackt irgendwie: Da nur die Abfassungsdaten übermittelt wurden soll der Empfänger nun wegen Versäumnissen in Haftung genommen werden, obwohl er nicht wußte das er etwas tun sollte. Damit ist für die Rechtssicherheit des Empfängers der Empfangszeitpunkt wichtiger. mit freundlichen Grüßen Jo(sef) Mäschle | ||||
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