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RubrikAusbildung zurück
ThemaHeißausbildung in Festbefeuerungsanlagen41 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg476230
Datum09.04.2008 12:27      MSG-Nr: [ 476230 ]20185 x gelesen

Geschrieben von Michael MeierMhhh komisch, dachte eigentlich das ihr in Deutschland eine gesetzliche Grundlage für die Heißausbildung besitzen würdet.

Für was? Was nicht eindeutig verboten ist, ist erlaubt ;-)


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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