News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Qualitätsmanagement / Verschärfung TRBA 250 | 7 Beiträge | ||
Autor | Sven8 K.8, Baddeckenstedt / Niedersachsen | 476558 | ||
Datum | 10.04.2008 19:39 MSG-Nr: [ 476558 ] | 4749 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, eine QM - ableitung aus dem SGB V könnte sich ergeben aus § 135a Verpflichtung zur Qualitätssicherung(1) 1 Die Leistungserbringer sind zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der von ihnen erbrachten Leistungen verpflichtet. 2 Die Leistungen müssen dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität erbracht werden. Ob es hilft weiß ich nicht . MkG Sven Profi sein heißt auch FEHLER zu zugeben ! Dieses ist meine eigene Meinung ! Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG ! Guck mal hier : http://www.feuerwehr-baddeckenstedt.de/ | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.144