Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Quellen zu Helm-/ Knickkopflampen | 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 476937 |
Datum | 12.04.2008 00:13 MSG-Nr: [ 476937 ] | 6780 x gelesen |
Innenangriff
Geschrieben von Christoph ReberWenn ich sage "sind erlaubt" und der andere "sind nicht erlaubt" dann ist die Diskussion gleich festgefahren, und ich möchte ja den anderen überzeugen, dass sie erlaubt sind!
Falsch. Der andere muß nachweisen, daß es verboten ist.
Denn in diesem Fall gilt wie in vielen anderen: Was nicht verboten ist ist erlaubt. Wie willst Du also ein "Erlaubisschreiben" bringen, wenn es gar kein Verbot gibt?
Das ist schlicht GMV.
Geschrieben von Christoph ReberAuch wenn er in der Beweislast wäre, lebt er sich mit "sind nicht erlaubt" viel einfacher als ich mit "sind erlaubt", -> hier stehts!!
Nein. Es lebt sich immer einfacher damit es zu machen, und dann muß der andere sich bewegen. Wenn er der Meinung ist daß es verboten ist hat er die Quelle beizubringen.
Und er wird dazu keine finden. Du kannst auch die 1,99€ Taschenfunzel aus dem baumarkt oder die Leuchte, Kasten, Blech, Vielfarbvorsatz von der Bundeswehr im IA verwenden.
Erst wenn für bestimmte Lagen (und nur dann) Ex-Geschütztes Gerät vorgeschrieben ist brauchst Du auch ein Ex-Geschütztes (und entsprechend gewartetes) Beleuchtungsgerät (zum ebenfalls Ex-Geschützen 2m FuG....).
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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