Rubrik | Feuerwehr + Internet |
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Thema | Maulkorb? | 40 Beiträge |
Autor | Klau8s B8., Isernhagen / Nds | 476967 |
Datum | 12.04.2008 11:00 MSG-Nr: [ 476967 ] | 13220 x gelesen |
Grundgesetz
Feuerwehr
Hallo Freunde,
mir fällt hier immer wieder der gleiche Irrtum/Gedankenfehler auf: Das Zitieren des Art 5 GG..
Dieser aber stellt ausschließlich einen Schutz des Bürgers (Presse, freie Rede etc.) gegenüber der "Obrigkeit" dar.
Es kann also kein Innenminister einfordern, dass ich nichts zum Thema "Asylanten" schreibe, egal, welche extreme Position ((und auch hier Vorsicht: Der Paragraph der "Volksverhetzung" ist nicht durch den GG 5 geschützt) ich auch einnehme.
So kann z.B. , um mal von dem Beispiel FW weg zu kommen ein Firmeninhaber natürlich verlangen., dass betriebliche Dinge nicht in die Öffentlichkeit gehören.
Zuwiderhandlung = arbeitsrechtliche Folgen.
Aus dem "Schutz des Bürgers" aber zu schließen, dass eine Amtsleitung nicht einfordern darf, Dinge aus dem Dienstbereich nur über den (z.B.) Pressesprecher zu erörtern, das stimmt so nun wirklich nicht.
Was dabei heraus kommt, wenn wir alle immer fröhlich losplappern, oftmals nur mit sehr rudimentärem Hintergrundwissen, das haben wir doch gerade hier leidvoll erfahren.
Frohes "wieckend"
Klaus
(und immer fröhlich bleiben)
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