Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Quellen zu Helm-/ Knickkopflampen | 21 Beiträge |
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 477004 |
Datum | 12.04.2008 17:15 MSG-Nr: [ 477004 ] | 6750 x gelesen |
Unfallkasse
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Hallo,
Geschrieben von Jens RugenWenn in Deutschland alles Verboten wäre, was nicht explizit erlaubt ist, drüfte man auch nicht aufs Klo gehen, mir konnte jedenfalls noch keiner die Stelle in Gesetzen und Verordnungen zeigen, in der steht, das Sch***** erlaubt ist.
In dem Kontext sei auch ein Zitat von Ulrich Cimolino angeführt: Es ist auch nirgends explizit verboten aus dem 2.Stock zu springen!
Mir wurde am Anfang meiner Feuerwehr-Karriere auch weisgemacht die UK 4AA hätte keinen Ex-Schutz und ich hätte sie von meinem Helm zu entfernen. Nach dem Wedeln mit der mir freundlicherweise zur Verfügung gestellten Baumuster-Prüfbescheinigung der UK 4AA war sie plötzlich doch erlaubt. :-)
MfG
Daniel
Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht.
Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung!
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