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RubrikAusbildung zurück
ThemaFehlzeiten bei der Grundausbildung (Truppmann Teil 1)8 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg477291
Datum14.04.2008 09:59      MSG-Nr: [ 477291 ]5935 x gelesen

Guten Tag

In der " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" für BaWü steht unter Ziff 2.6:

"2.6 Fehlstunden
Ein Lehrgang gilt grundsätzlich erst als erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Lehrgangsteilnehmerin bzw. ein Lehrgangsteilnehmer an allen Ausbildungseinheiten im vorgeschriebenen Stundensoll des Lehrganges teilgenommen hat. Einzelne Fehlstunden (der Grenzwert liegt bei etwa 5 Prozent der Gesamtstundenzahl des jeweiligen Lehrgangs) können in anderen Lehrgängen der gleichen Lehrgangsart nachgeholt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Lehrgangsleiter des jeweiligen Lehrgangs."


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard


" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)


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 14.04.2008 09:37 ., Worms
 14.04.2008 09:49 Mich7ael7 H.7, Ellringen
 14.04.2008 20:54 Mich7ael7 W.7, Ronnenberg
 14.04.2008 09:59 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 14.04.2008 10:23 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 14.04.2008 17:30 Magn7us 7H., Pöttmes
 15.04.2008 00:27 Jürg7en 7G., Gaienhofen
 15.04.2008 07:44 Magn7us 7H., Pöttmes

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