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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Fehlzeiten bei der Grundausbildung (Truppmann Teil 1) | 8 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 477291 | ||
Datum | 14.04.2008 09:59 MSG-Nr: [ 477291 ] | 5935 x gelesen | ||
Guten Tag In der " Verwaltungsvorschrift Feuerwehrausbildung" für BaWü steht unter Ziff 2.6: "2.6 Fehlstunden Ein Lehrgang gilt grundsätzlich erst als erfolgreich abgeschlossen, wenn eine Lehrgangsteilnehmerin bzw. ein Lehrgangsteilnehmer an allen Ausbildungseinheiten im vorgeschriebenen Stundensoll des Lehrganges teilgenommen hat. Einzelne Fehlstunden (der Grenzwert liegt bei etwa 5 Prozent der Gesamtstundenzahl des jeweiligen Lehrgangs) können in anderen Lehrgängen der gleichen Lehrgangsart nachgeholt werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Lehrgangsleiter des jeweiligen Lehrgangs." Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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