Rubrik | Berufsfeuerwehr |
zurück
|
Thema | Getränke an der Est. | 9 Beiträge |
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 477295 |
Datum | 14.04.2008 10:17 MSG-Nr: [ 477295 ] | 6003 x gelesen |
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
gesunder Menschenverstand
Moin.
Geschrieben von Christian Trachternach- Wer bezahlt die Getränke? Kommune oder "Kameradschaftskasse"
Komune natürlich.
Geschrieben von Christian Trachternach- Wenn die Kommune die Getränke bezahlt, wie habt ihr sie dazu bekommen?
Den Leuten erklärt, warum die Getränke gekauft werden und dann die Rechnung in die Hand gedrückt.
Geschrieben von Christian Trachternach- Gibt es Empfehlungs/Rundschreiben von AGBF, DFV, BGUV...... dazu, wie mit den Getränken zu verfahren ist (Gestellung der Getränke) oder ergeben sich aus Arbeitsschutzrichtlinien Verpflichtungen denen der Arbeitgeber nachkommen muss?
Ich fürchte, die GMV Verordnung reicht Dir da nicht?
Mal ne Frage: Wird bei Euch bei längeren Einsätzen bisher die Einsatzverpflegung durch die Wehrleute selbst bezahlt?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan
Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|