Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Zuschussbedarf pro Einwohner | 60 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 477481 |
Datum | 15.04.2008 08:28 MSG-Nr: [ 477481 ] | 22129 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
Geschrieben von Dietmar ReimerWenn man ehrlich rechnen wollte, müßte man beide Teilbereiche zusammenfassen, denn bei Bedarf stehen die Kräfte des Brandschutzes auch dem Rettungsdienst zur Verfügung.
Wenn man ehrlich ist müsste man die Synergien einrechnen die sich ergeben wenn alle KTW -Materiell und Personell- in der Lage sind Notfallrettung zu übernehmen damit der steuerfinanzierte Brandschutz weiter seine Aufgaben erledigen kann.
Als weitere Synergie könnte ggf. eine entsprechend qualifizierte Einheit des Sanitätsdienstes eingesetzt werden anstatt dass eine FF Wachbesetzung macht weil die BF wieder Rettung fährt.
Gruß
Ingo
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