Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Zuschussbedarf pro Einwohner | 60 Beiträge |
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 477569 |
Datum | 15.04.2008 15:18 MSG-Nr: [ 477569 ] | 22200 x gelesen |
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Berufsfeuerwehr
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
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2. Feuerwehrfrau
Rettungsdienst
Rettungsdienst
Geschrieben von Ingo zum FeldeWenn man ehrlich ist müsste man die Synergien einrechnen die sich ergeben wenn alle KTW -Materiell und Personell- in der Lage sind Notfallrettung zu übernehmen damit der steuerfinanzierte Brandschutz weiter seine Aufgaben erledigen kann.
Das hört sich bei Dir irgendwie negativ an, ich kann mir nicht helfen...
Krankentransport und Notfallrettung bilden vielerorts eine organisatorische Einheit, was ja auch aus den von Dir genannten Gründen Sinn macht. Um das zu berücksichtigen muß man nicht ehrlich sein, :-) weil es ja naheliegend ist. Die Übergänge sind hier doch fließend.
Welchen Sinn kann es haben, Krankentransport und Notfallrettung zu trennen, außer dem, Rosinenpickerei zu ermöglichen, auf Kosten der flexiblen Reaktion auf Anforderungen im RD?
Geschrieben von Ingo zum FeldeAls weitere Synergie könnte ggf. eine entsprechend qualifizierte Einheit des Sanitätsdienstes eingesetzt werden anstatt dass eine FF Wachbesetzung macht weil die BF wieder Rettung fährt.
Das heißt, Du möchtest ehrenamtliche Helfer von zu Hause holen und zur Abdeckung von Spitzen im KT/RD einsetzen, so sie denn überhaupt die erforderliche Qualifikation besitzen, während die RettAss der Berufsfeuerwehren auf der Wache sitzen bleiben, um auf Feuer zu warten? Kann im Sinne eines sinnvollen Einsatzes der Steuergelder auch nicht sein, oder?
Wobei das mit der Wachbesetzung durch FF am Tage auch nicht so einfach ist, da viele Einheiten der FF erst ab 18:00Uhr alarmierbar sind...Es bleibt also doch meist bei den Hauptamtlichen hängen...
Wobei man sich mal ansehen sollte, wie oft der RD an seine Grenzen kommt, und wie oft der Brandschutz. Ich habe es noch nicht erlebt, dass wegen eines Brandschutzeinsatzes RD Fahrzeuge ausser Betrieb genommen werden mußten, weil jeder (B-)Feuerwehrmann gebraucht wurde. Da gibt es sicher andere Möglichkeiten. Anders rum gibts das wohl öfter.
Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Reimer
*Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*
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